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Bildungszeit

Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben alle Arbeitnehmer*innen, die im Bundesland Bremen arbeiten, in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Bildungszeitveranstaltung zur Verfügung. Eine Bildungszeitveranstaltung ist eine Weiterbildungsveranstaltung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.

Die Kursübersicht umfasst derzeit Bildungszeitangebote der nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Land Bremen. Das Kursportal ist noch im Aufbau und soll kontinuierlich um weitere Angebote – auch im Bereich Bildungszeit - erweitert werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Bildungszeit stellen die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Arbeitnehmerkammer bereit.

Information: erstellt am 20.09.21, zuletzt geändert am 21.07.23

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